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Ra 2021/18/0270•Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/18/0270
Ra 2021/18/0270Verwaltungsgerichtshof05.07.2023
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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