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Ra 2021/18/0267•Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/18/0267
Ra 2021/18/0267Verwaltungsgerichtshof05.07.2023
Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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