Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/18/0207

Ra 2021/18/0207Verwaltungsgerichtshof03.07.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/18/0207

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.07.2023
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2023:RA2021180207.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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