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Ra 2021/18/0204•Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/18/0204
Ra 2021/18/0204Verwaltungsgerichtshof04.08.2021
Beweiswürdigung antizipative vorweggenommene
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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