Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/18/0121

Ra 2021/18/0121Verwaltungsgerichtshof10.08.2021

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/18/0121

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.08.2021
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021180121.L01

Spruch

I. den Beschluss gefasst:

Die Revision wird insoweit, als sie sich gegen die Nichtzuerkennung des Status des Asylberechtigten wendet, zurückgewiesen.

II. zu Recht erkannt:

Im Übrigen wird das angefochtene Erkenntnis wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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