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Ra 2021/18/0078•Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/18/0078
Ra 2021/18/0078Verwaltungsgerichtshof23.02.2023
Das Erkenntnis wird im Anfechtungsumfang (Nichtzuerkennung des Status von subsidiär Schutzberechtigten und die darauf aufbauenden Spruchpunkte) wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat den revisionswerbenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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