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Fr 2021/18/0049•Verwaltungsgerichtshof Fr 2021/18/0049
Fr 2021/18/0049Verwaltungsgerichtshof25.01.2022
Das Verfahren wird eingestellt.
Der Bund hat den antragstellenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von jeweils EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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