Verwaltungsgerichtshof Fr 2021/18/0049

Fr 2021/18/0049Verwaltungsgerichtshof25.01.2022

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Fr 2021/18/0049

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.01.2022
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2022:FR2021180049.F00

Spruch

Das Verfahren wird eingestellt.

Der Bund hat den antragstellenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von jeweils EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.