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Ra 2021/18/0022•Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/18/0022
Ra 2021/18/0022Verwaltungsgerichtshof28.02.2023
Im Übrigen wird das angefochtene Erkenntnis wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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