Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/18/0022

Ra 2021/18/0022Verwaltungsgerichtshof28.02.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/18/0022

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.02.2023
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2023:RA2021180022.L00

Spruch

Im Übrigen wird das angefochtene Erkenntnis wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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