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Ra 2021/18/0021•Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/18/0021
Ra 2021/18/0021Verwaltungsgerichtshof05.08.2021
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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