Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/18/0015

Ra 2021/18/0015Verwaltungsgerichtshof06.08.2021

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/18/0015

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.08.2021
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021180015.L01

Spruch

I. den Beschluss gefasst:

Die Revision wird, soweit sie sich gegen die Nichtzuerkennung des Status des Asylberechtigten wendet, zurückgewiesen.

II. zu Recht erkannt:

Im Übrigen wird das angefochtene Erkenntnis wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.