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Ra 2021/18/0008•Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/18/0008
Ra 2021/18/0008Verwaltungsgerichtshof04.08.2021
Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen
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