Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/18/0008

Ra 2021/18/0008Verwaltungsgerichtshof04.08.2021

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/18/0008

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.08.2021
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021180008.L01

Spruch

Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen

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