Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/17/0026

Ra 2021/17/0026Verwaltungsgerichtshof25.11.2022

Regest

Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/17/0026

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.11.2022
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021170026.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der erstrevisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von 1.346,40 Euro und der zweit-, dritt- und viertrevisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von jeweils 240,00 Euro binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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