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Ra 2021/16/0037•Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/16/0037
Ra 2021/16/0037Verwaltungsgerichtshof27.07.2023
Die Revision wird, soweit sie die Kraftfahrzeugsteuer betrifft, als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.327,68 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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