Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/16/0037

Ra 2021/16/0037Verwaltungsgerichtshof27.07.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/16/0037

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.07.2023
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2023:RA2021160037.L00

Spruch

Die Revision wird, soweit sie die Kraftfahrzeugsteuer betrifft, als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.327,68 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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