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Fr 2021/16/0005•Verwaltungsgerichtshof Fr 2021/16/0005
Fr 2021/16/0005Verwaltungsgerichtshof25.01.2022
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2
Der Fristsetzungsantrag wird zurückgewiesen.
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