Verwaltungsgerichtshof Fr 2021/16/0004

Fr 2021/16/0004Verwaltungsgerichtshof19.08.2021

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Fr 2021/16/0004

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.08.2021
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2021:FR2021160004.F00

Spruch

Das Verfahren wird eingestellt.

Der Bund hat den Antragstellern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt 793,20 € binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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