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Ra 2021/15/0087•Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/15/0087
Ra 2021/15/0087Verwaltungsgerichtshof08.11.2022
Die Revision wird zurückgewiesen.
Der Revisionswerber hat der Stadt Wien Aufwendungen in der Höhe von € 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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