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Ra 2021/15/0051•Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/15/0051
Ra 2021/15/0051Verwaltungsgerichtshof16.11.2022
Die Revision wird, soweit sie die Normverbrauchsabgabe betrifft, als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.
Die Entscheidung über den Kostenersatz bleibt vorbehalten.
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