Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/15/0051

Ra 2021/15/0051Verwaltungsgerichtshof16.11.2022

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/15/0051

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.11.2022
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021150051.L00

Spruch

Die Revision wird, soweit sie die Normverbrauchsabgabe betrifft, als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Die Entscheidung über den Kostenersatz bleibt vorbehalten.

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