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Ro 2021/15/0017•Verwaltungsgerichtshof Ro 2021/15/0017
Ro 2021/15/0017Verwaltungsgerichtshof23.11.2022
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
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