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Ro 2021/15/0006•Verwaltungsgerichtshof Ro 2021/15/0006
Ro 2021/15/0006Verwaltungsgerichtshof22.02.2023
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Die revisionswerbende Partei hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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