Verwaltungsgerichtshof Ro 2021/15/0005

Ro 2021/15/0005Verwaltungsgerichtshof22.02.2023

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2021/15/0005

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.02.2023
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2023:RO2021150005.J00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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