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Ro 2021/14/0003•Verwaltungsgerichtshof Ro 2021/14/0003
Ro 2021/14/0003Verwaltungsgerichtshof25.01.2022
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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