Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/13/0139

Ra 2021/13/0139Verwaltungsgerichtshof06.04.2022

Regest

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/13/0139

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.04.2022
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021130139.L00

Spruch

Der Revision wird Folge gegeben.

Das angefochtene Erkenntnis wird dahin abgeändert, dass es lautet:

„Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der Bescheid des Finanzamts Wien 12/13/14 Purkersdorf (nunmehr: Finanzamt Österreich, Dienststelle Wien 12/13/14 Purkersdorf) vom 6. November 2020 wird ersatzlos aufgehoben.“

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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