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Ra 2021/13/0068•Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/13/0068
Ra 2021/13/0068Verwaltungsgerichtshof24.01.2022
Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4 Gemeinschaftsrecht Terminologie Definition von Begriffen EURallg8
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Der Bund hat der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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