Verwaltungsgerichtshof Ro 2021/13/0015

Ro 2021/13/0015Verwaltungsgerichtshof08.04.2022

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2021/13/0015

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.04.2022
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2022:RO2021130015.J00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

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