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Ro 2021/13/0015•Verwaltungsgerichtshof Ro 2021/13/0015
Ro 2021/13/0015Verwaltungsgerichtshof08.04.2022
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
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