Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/12/0078

Ra 2021/12/0078Verwaltungsgerichtshof19.07.2023

Regest

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Besondere Rechtsgebiete Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Organisationsrecht Diverses Weisung Aufsicht VwRallg5/4

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/12/0078

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.07.2023
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2023:RA2021120078.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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