Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/12/0071

Ra 2021/12/0071Verwaltungsgerichtshof18.07.2023

Regest

Allgemein Beginn Vertretungsbefugnis Vollmachtserteilung Ende Vertretungsbefugnis Pflichten bei Erteilung des Verbesserungsauftrages Manuduktionspflicht Verbesserungsauftrag Verbesserungsauftrag Bejahung Einschreiter Verfahrensbestimmungen Amtswegigkeit des Verfahrens Mitwirkungspflicht Manuduktionspflicht Verfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Allgemein VwRallg10/1 Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/12/0071

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.07.2023
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2023:RA2021120071.L00

Spruch

Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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