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Ra 2021/12/0071•Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/12/0071
Ra 2021/12/0071Verwaltungsgerichtshof18.07.2023
Allgemein Beginn Vertretungsbefugnis Vollmachtserteilung Ende Vertretungsbefugnis Pflichten bei Erteilung des Verbesserungsauftrages Manuduktionspflicht Verbesserungsauftrag Verbesserungsauftrag Bejahung Einschreiter Verfahrensbestimmungen Amtswegigkeit des Verfahrens Mitwirkungspflicht Manuduktionspflicht Verfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Allgemein VwRallg10/1 Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang
Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Das Land Oberösterreich hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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