Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/12/0070

Ra 2021/12/0070Verwaltungsgerichtshof18.07.2023

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1 Besondere Rechtsgebiete Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/12/0070

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.07.2023
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2023:RA2021120070.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Antrag auf Aufwandersatz der revisionswerbenden Partei wird abgewiesen.

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