Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/12/0067

Ra 2021/12/0067Verwaltungsgerichtshof18.07.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/12/0067

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.07.2023
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2023:RA2021120067.L00

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Der Bund hat der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von € 1.106, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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