projekte
Ra 2021/12/0063•Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/12/0063
Ra 2021/12/0063Verwaltungsgerichtshof18.07.2023
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide Besondere Rechtsgebiete Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Organisationsrecht Diverses Weisung Aufsicht VwRallg5/4
Das angefochtene Erkenntnis wird im Übrigen (Abweisung der Beschwerde gegen die Entscheidung der Dienstbehörde betreffend die Antragspunkte F 1. bis 4. und G) 1. bis 8.) wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.