Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/12/0013

Ra 2021/12/0013Verwaltungsgerichtshof28.04.2022

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/12/0013

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.04.2022
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021120013.L00

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Die Landeshauptstadt Wien hat der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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