Verwaltungsgerichtshof Ro 2021/12/0011

Ro 2021/12/0011Verwaltungsgerichtshof25.07.2023

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Besondere Rechtsgebiete Gemeinschaftsrecht Richtlinie richtlinienkonforme Auslegung des innerstaatlichen Rechts EURallg4/3 Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2021/12/0011

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.07.2023
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2023:RO2021120011.J00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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