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Ro 2021/12/0007•Verwaltungsgerichtshof Ro 2021/12/0007
Ro 2021/12/0007Verwaltungsgerichtshof22.04.2022
Die Revision wird zurückgewiesen.
Der Revisionswerber hat dem Land Kärnten Aufwendungen in der Höhe von € 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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