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Ro 2021/12/0003•Verwaltungsgerichtshof Ro 2021/12/0003
Ro 2021/12/0003Verwaltungsgerichtshof21.11.2022
Die Revision wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.
Der Bund hat dem Nachlass nach der ehemaligen revisionswerbenden Partei € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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