Verwaltungsgerichtshof Ro 2021/12/0003

Ro 2021/12/0003Verwaltungsgerichtshof21.11.2022

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2021/12/0003

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.11.2022
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2022:RO2021120003.J00

Spruch

Die Revision wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Der Bund hat dem Nachlass nach der ehemaligen revisionswerbenden Partei € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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