Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/12/0002

Ra 2021/12/0002Verwaltungsgerichtshof28.04.2022

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Besondere Rechtsgebiete Gemeinschaftsrecht Anwendungsvorrang, partielle Nichtanwendung von innerstaatlichem Recht EURallg1 Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/12/0002

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.04.2022
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021120002.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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