Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/11/0188

Ra 2021/11/0188Verwaltungsgerichtshof02.11.2022

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/11/0188

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.11.2022
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021110188.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Antrag der revisionswerbenden Partei auf Zuerkennung von Aufwandersatz wird abgewiesen.

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