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Ra 2021/11/0188•Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/11/0188
Ra 2021/11/0188Verwaltungsgerichtshof02.11.2022
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Antrag der revisionswerbenden Partei auf Zuerkennung von Aufwandersatz wird abgewiesen.
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