Verwaltungsgerichtshof Ro 2021/11/0004

Ro 2021/11/0004Verwaltungsgerichtshof15.11.2022

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2021/11/0004

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.11.2022
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2022:RO2021110004.J00

Spruch

Die Revision wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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