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Ro 2021/11/0004•Verwaltungsgerichtshof Ro 2021/11/0004
Ro 2021/11/0004Verwaltungsgerichtshof15.11.2022
Die Revision wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.
Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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