Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/07/0002

Ra 2021/07/0002Verwaltungsgerichtshof06.07.2023

Regest

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2 Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/07/0002

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.07.2023
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2023:RA2021070002.L00

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Der Revisionswerber hat dem Mitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Die Revisionsbeantwortung des Landeshauptmannes von Oberösterreich als wasserwirtschaftliches Planungsorgan wird zurückgewiesen.

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