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Ra 2021/07/0002•Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/07/0002
Ra 2021/07/0002Verwaltungsgerichtshof06.07.2023
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2 Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung
Die Revision wird zurückgewiesen.
Der Revisionswerber hat dem Mitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Die Revisionsbeantwortung des Landeshauptmannes von Oberösterreich als wasserwirtschaftliches Planungsorgan wird zurückgewiesen.
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