Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/06/0209

Ra 2021/06/0209Verwaltungsgerichtshof06.02.2023

Regest

Amtssachverständiger der Behörde beigegeben

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/06/0209

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.02.2023
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2023:RA2021060209.L00

Spruch

Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Land Niederösterreich, dem Zweitrevisionswerber, der Fünftrevisionswerberin sowie der Sechstrevisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von jeweils € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Die Anträge der fünft- bis achtrevisionswerbenden Parteien auf Zuerkennung von Aufwandersatz für die Einbringung von Revisionsbeantwortungen werden abgewiesen.

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