Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/05/0134

Ra 2021/05/0134Verwaltungsgerichtshof29.03.2022

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/05/0134

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.03.2022
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021050134.L00

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Die Bundeshauptstadt Wien hat der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von 1.106,40 € binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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