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Ra 2021/05/0134•Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/05/0134
Ra 2021/05/0134Verwaltungsgerichtshof29.03.2022
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die Bundeshauptstadt Wien hat der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von 1.106,40 € binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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