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Ra 2021/05/0047•Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/05/0047
Ra 2021/05/0047Verwaltungsgerichtshof06.02.2023
Baurecht Nachbar Individuelle Normen und Parteienrechte Diverses VwRallg9/5 Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1 Parteiengehör
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Die Bundeshauptstadt Wien hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Der Antrag der belangten Behörde auf Zuerkennung von Aufwandersatz wird abgewiesen.
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