Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/05/0047

Ra 2021/05/0047Verwaltungsgerichtshof06.02.2023

Regest

Baurecht Nachbar Individuelle Normen und Parteienrechte Diverses VwRallg9/5 Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1 Parteiengehör

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/05/0047

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.02.2023
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2023:RA2021050047.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Bundeshauptstadt Wien hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Der Antrag der belangten Behörde auf Zuerkennung von Aufwandersatz wird abgewiesen.

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