Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/04/0223

Ra 2021/04/0223Verwaltungsgerichtshof21.02.2023

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/04/0223

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.02.2023
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2023:RA2021040223.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis im Umfang seines Spruchpunktes A)II. sowie der angefochtene Beschluss werden wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Antrag des Revisionswerbers auf Zuspruch von Aufwandersatz wird abgewiesen.

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