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Ro 2021/04/0015•Verwaltungsgerichtshof Ro 2021/04/0015
Ro 2021/04/0015Verwaltungsgerichtshof17.07.2023
Gemeinschaftsrecht Verordnung EURallg5
Die Revision wird zurückgewiesen.
Der Revisionswerber hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Der Antrag der mitbeteiligten Partei auf Aufwandersatz wird abgewiesen.
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