Verwaltungsgerichtshof Ro 2021/04/0015

Ro 2021/04/0015Verwaltungsgerichtshof17.07.2023

Regest

Gemeinschaftsrecht Verordnung EURallg5

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2021/04/0015

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.07.2023
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2023:RO2021040015.J00

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Der Revisionswerber hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Der Antrag der mitbeteiligten Partei auf Aufwandersatz wird abgewiesen.

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