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Fr 2021/04/0009•Verwaltungsgerichtshof Fr 2021/04/0009
Fr 2021/04/0009Verwaltungsgerichtshof25.01.2022
Das Verfahren wird eingestellt.
Der Bund hat dem Antragsteller Aufwendungen in der Höhe von EUR 240,00 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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