Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/04/0008

Ra 2021/04/0008Verwaltungsgerichtshof21.11.2022

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/04/0008

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.11.2022
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021040008.L00

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Die Revisionswerberin hat den Mitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von insgesamt € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren der Zweitmitbeteiligten wird abgewiesen.

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