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Ra 2021/04/0008•Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/04/0008
Ra 2021/04/0008Verwaltungsgerichtshof21.11.2022
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die Revisionswerberin hat den Mitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von insgesamt € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren der Zweitmitbeteiligten wird abgewiesen.
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