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Ra 2021/03/0319•Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/03/0319
Ra 2021/03/0319Verwaltungsgerichtshof31.03.2022
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die Revisionswerberin hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von € 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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