Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/03/0316

Ra 2021/03/0316Verwaltungsgerichtshof03.02.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/03/0316

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.02.2023
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2023:RA2021030316.L00

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Der Revisionswerber hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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