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Ra 2021/03/0283•Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/03/0283
Ra 2021/03/0283Verwaltungsgerichtshof28.01.2022
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die Revisionswerberin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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