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Ra 2021/03/0151•Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/03/0151
Ra 2021/03/0151Verwaltungsgerichtshof07.04.2022
Ermessen VwRallg8 Verfahrensbestimmungen
Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Antrag der revisionswerbenden Partei, den Mitbeteiligten zum Kostenersatz zu verpflichten, wird abgewiesen.
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