Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/03/0151

Ra 2021/03/0151Verwaltungsgerichtshof07.04.2022

Regest

Ermessen VwRallg8 Verfahrensbestimmungen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/03/0151

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.04.2022
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021030151.L00

Spruch

Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Antrag der revisionswerbenden Partei, den Mitbeteiligten zum Kostenersatz zu verpflichten, wird abgewiesen.

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