Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/03/0129

Ra 2021/03/0129Verwaltungsgerichtshof31.03.2022

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/03/0129

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 31.03.2022
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021030129.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von Euro 1.346,40 binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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