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Ra 2021/03/0129•Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/03/0129
Ra 2021/03/0129Verwaltungsgerichtshof31.03.2022
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von Euro 1.346,40 binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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