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So 2021/03/0025•Verwaltungsgerichtshof So 2021/03/0025
So 2021/03/0025Verwaltungsgerichtshof11.04.2022
1. über die „Beschwerde“ des J P in G, gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 17. Jänner 2022, So 2021/03/00253, betreffend Eingabe betreffend „Amtsenthebungsverfahren“, den Beschluss gefasst:
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
2. über den Wiedereinsetzungsantrag des J P in G, betreffend den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 17. Jänner 2022, So 2021/03/00253, den Beschluss gefasst:
Der Antrag auf Wiedereinsetzung wird abgewiesen.
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